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auf das Wohngeld? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, den 07. September 2007 um 10:50 Uhr
Studenten können bei Vorliegen der Voraussetzungen (dem Grunde nach darf kein BAföG zustehen) Wohngeld nur am Hauptwohnsitz beanspruchen. Daraus folgt, dass in der Stadt Schmalkalden nur die Studenten Wohngeld erhalten können, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
 
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